Aktuelle Checkliste!
Ehe, Scheidung und Unterhalt - die 10 größten Irrtümer. Mehr...
Lohn- und Einkommensteuer für eingetragene Lebenspartner
Nach Urteil gleiche Möglichkeiten wie bei der Ehe! Mehr...
Düsseldorfer Tabelle 2012
Die aktuelle Tabelle. Mehr...
Nachehelicher Unterhalt
"Ehebedingte Nachteile" können Unterhalt unbefristet erhöhen! Mehr...
Bundesverfassungs-gerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt
Mehr Geld für geschiedene Ehegatten möglich! Mehr...
Aufenthalts-bestimmungsrecht für Kinder
OLG verbietet Mutter Wegzug ins Ausland. Mehr...
Gemeinsames Sorgerecht
BVerfG stärkt Rechte nichtehelicher Väter. Mehr...
Mehr Freiheit beim Versorgungsausgleich
Neue Rechtslage beschleunigt Scheidungsverfahren. Mehr...
Ist Ihr Ehevertrag sittenwidrig?
Neue Kriterien der Sittenwidrigkeit. Mehr...
Erfahrungsberichte zur Online-Scheidung
Kommentare und Bewertungen unserer Mandanten zur Internetscheidung. Mehr...
Aktuelle Beiträge und Empfehlungen rund um Ehe und Familie. Mehr...
Tätigkeiten eines Anwalts im Bereich des Familienrechts sind grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Das heißt: Ihre Rechtschutzversicherung zahlt nicht für Ihre Scheidung
– auch dann nicht, wenn es sich um eine „Familienrechtschutzversicherung“ handelt.
Die Ausnahme: die rein beratende Tätigkeit, die wir für Sie in Ihrem Fall möglicherweise leisten.
Sobald wir jedoch nach außen tätig werden – also Schreiben an die Gegenseite verfassen oder einen Scheidungsantrag stellen – kommt eine Rechtschutzversicherung für die entstehenden Kosten nicht auf.