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Recht Unterhalt

Ab Trennung sind die Eheleute untereinander barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Barunterhaltes richtet sich nach den Einkommensverhältnissen.

Auch die Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Elternteil, der keine Betreuung leistet. Lebt also beispielsweise das Kind bei der Mutter, so hat das Kind einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Sobald das Kind volljährig ist, richtet sich der Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt.

Die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs können Sie bereits jetzt ermitteln, indem Sie einen Blick in die ebenfalls auf dieser Homepage hinterlegte Düsseldorfer Tabelle werfen. Ordnen Sie bitte die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners in die Tabelle ein und lesen Sie dann den Unterhaltsanspruch in der korrekten Altersstufe Ihres Kindes ab.

Wie bereits an anderer Stelle auf dieser Homepage erklärt, löst die Trennung der Eheleute regelmäßig Unterhaltspflichten des besserverdienenden Ehepartners aus. Während sich die Höhe der Unterhaltszahlungen bei dem Kindesunterhalt in der Regel recht einfach durch einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle ermitteln lässt, stellt sich die Unterhaltsberechnung zwischen getrenntlebenden oder geschiedenen Eheleuten meist sehr viel komplexer dar. Hier sind genaue Sachverhaltsdaten erforderlich, um eine korrekte Unterhaltsberechnung zu erstellen. Gerne beraten wir Sie auch online, sofern Sie uns die entsprechenden Antragsformulare ausfüllen und ggf. ergänzende Angaben per E-Mail machen.

 

Hier erwarten Sie weitere Informationen zur Trennung, Scheidungsantrag, Scheidung Kosten sowie zum Geschiedenenunterhalt.