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Scheidung Sorgerecht

Mit der Ehescheidung stellt sich regelmäßig auch die Frage des Sorgerechts für die gemeinschaftlichen Kinder. Der Gesetzgeber hat seit der Kindschaftsreform entschieden, daß das Sorgerecht auch nach Ehescheidung grundsätzlich bei beiden Eheleuten verbleiben soll. Wünschen die Ehegatten hierzu eine abweichende Regelung, muß dies bei Gericht im Rahmen eines Sorgerechtsprozesses ausdrücklich beantragt werden. Richtschnur ist hier stets das Wohl des Kindes.

Hierneben ist das sog. Umgangsrecht zu regeln, welches unabhängig vom Sorgerecht besteht. Umgangsrechte werden in der Regel durch den Elternteil geltend gemacht, bei dem das Kind derzeit nicht lebt. Lebt das Kind beispielsweise bei der Mutter, so muß geregelt werden, wann und wie oft der Kindesvater Umgang zu seinem Kind haben kann. Die häufig anzutreffende 14-Tage-Regelung - also alle 14 Tage samstags bis sonntags und an den Feiertagen abwechselnd - ist hierbei lediglich eine "Faustregel". Bindend oder gar gesetzlich vorgeschrieben ist diese häufig anzutreffende Regelung allerdings nicht. Ihr Anwalt sollte also hier insbesondere auf die Besonderheiten des Einzelfalles, insbesondere auf die Bedürfnisse und Belange des Kindes eingehen und diese dem Gericht vortragen, um eine von der Faustregel abweichende Regelung herbeizuführen.

 

Hier erwarten Sie weitere Informationen zu den Kosten einer Ehescheidung, dem Scheidung Umgangsrecht, der Trennung Scheidung sowie zum Unterhalt Kinder.