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Unterhaltstabelle

Ab der Trennung der Eheleute hat ein Kind grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Elternteil, der keinen Betreuungsunterhalt leistet. Lebt also das Kind beispielsweise bei der Mutter, so hat es einen Barunterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater.

Sobald das Kind volljährig ist, richtet sich der Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt.

Sollen wir Sie im Rahmen des Kindesunterhaltsanspruchs vertreten, so bitten wir Sie, die entsprechenden Antragsformulare auf dieser Seite auszufüllen.

Die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs können Sie bereits jetzt ermitteln, indem Sie einen Blick in die ebenfalls auf dieser Homepage hinterlegte Düsseldorfer Tabelle werfen. Ordnen Sie bitte die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners in die Tabelle ein und lesen Sie dann den Unterhaltsanspruch in der korrekten Altersstufe Ihres Kindes ab.

 

Hier erwarten Sie weitere Informationen zur Elterliche Sorge, Vermögenstrennung, Ehescheidung sowie zum Beratung Scheidung.