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Ehe, Scheidung und Unterhalt - die 10 größten Irrtümer. Mehr...
Lohn- und Einkommensteuer für eingetragene Lebenspartner
Nach Urteil gleiche Möglichkeiten wie bei der Ehe! Mehr...
Düsseldorfer Tabelle 2012
Die aktuelle Tabelle. Mehr...
Nachehelicher Unterhalt
"Ehebedingte Nachteile" können Unterhalt unbefristet erhöhen! Mehr...
Bundesverfassungs-gerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt
Mehr Geld für geschiedene Ehegatten möglich! Mehr...
Aufenthalts-bestimmungsrecht für Kinder
OLG verbietet Mutter Wegzug ins Ausland. Mehr...
Gemeinsames Sorgerecht
BVerfG stärkt Rechte nichtehelicher Väter. Mehr...
Mehr Freiheit beim Versorgungsausgleich
Neue Rechtslage beschleunigt Scheidungsverfahren. Mehr...
Ist Ihr Ehevertrag sittenwidrig?
Neue Kriterien der Sittenwidrigkeit. Mehr...
Erfahrungsberichte zur Online-Scheidung
Kommentare und Bewertungen unserer Mandanten zur Internetscheidung. Mehr...
Aktuelle Beiträge und Empfehlungen rund um Ehe und Familie. Mehr...

„Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sollte man sich gezielt auf das Wesentliche konzentrieren, um eine überflüssige Belastung für die Beteiligten zu verhindern.“
Die Notwendigkeit fachkompetenter Beratung zeigt sich auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts in besonderem Maße. Denn wie in keinem anderen Rechtsgebiet sind hier die Auswirkungen für die Beteiligten besonders einschneidend – und rechtlich komplex. Eine fachanwaltliche Ausrichtung ist daher in jedem Falle anzuraten.
Bei der einvernehmlichen Scheidung kann ein „Zuviel“ an Beratung allerdings weder erwünscht noch sinnvoll sein. Zeitraubende Besprechungen über Probleme, die entweder nicht bestehen oder zwischen den Eheleuten schon geklärt wurden, dienen dann womöglich nur dem Anwalt, der hieran eine Menge Geld verdient. Deshalb haben wir 2004 die internetscheidung.de gegründet. Wir gehörten damit zu den ersten, die diesen Service angeboten haben, und der Erfolg gibt der Idee bis heute Recht.
Aber natürlich gibt es auch Fälle, für die eine Internetscheidung nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist. Dies ist dann immer im Einzelfall zu entscheiden. Eine kostenlose Beratung über die Chancen und Risiken einer Internetscheidung in Ihrem konkreten Fall nehme ich daher gerne vor.
Ist eine einvernehmliche Regelungen nicht möglich, und kommt es womöglich zum Streit über Sorgerecht oder Unterhalt, ist mit Fantasie und präziser Kenntnis der Gesetzeslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ein umfassendes Lösungskonzept zu erstellen. Dies betrifft insbesondere die Gebiete: Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Regelung von Unterhaltsfragen für Kinder und getrennt lebende Ehepartner, Teilung des Hausrats, Trennung der Parteien in vermögensrechtlicher Hinsicht innerhalb und außerhalb des Zugewinnausgleichs, Abklärung der versicherungs- und steuerrechtlichen Situation, Zuweisung der Ehewohnung etc. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich stehe Ihnen gern mit Beratung und konkreter Unterstützung Ihres Falles zur Seite.