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Lohn- und Einkommensteuer für eingetragene Lebenspartner
Nach Urteil gleiche Möglichkeiten wie bei der Ehe! Mehr...
Düsseldorfer Tabelle 2012
Die aktuelle Tabelle. Mehr...
Nachehelicher Unterhalt
"Ehebedingte Nachteile" können Unterhalt unbefristet erhöhen! Mehr...
Bundesverfassungs-gerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt
Mehr Geld für geschiedene Ehegatten möglich! Mehr...
Aufenthalts-bestimmungsrecht für Kinder
OLG verbietet Mutter Wegzug ins Ausland. Mehr...
Gemeinsames Sorgerecht
BVerfG stärkt Rechte nichtehelicher Väter. Mehr...
Mehr Freiheit beim Versorgungsausgleich
Neue Rechtslage beschleunigt Scheidungsverfahren. Mehr...
Ist Ihr Ehevertrag sittenwidrig?
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Erfahrungsberichte zur Online-Scheidung
Kommentare und Bewertungen unserer Mandanten zur Internetscheidung. Mehr...
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Sie möchten gern internetscheidung.de als Service für eine reibungslose Online-Scheidung nutzen? Sie brauchen nur ein paar Minuten, bis wir für Sie tätig sein können.
In fünf Schritten zur guten EntScheidung:
1. Einfach den Fragebogen ausfüllen.
Der Fragebogen enthält alle relevanten Daten, die wir zur Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages benötigen. Den ausgefüllten Bogen schicken Sie uns entweder über die sichere SSL-Leitung dieser Website, als E-Mail-Anhang – oder Sie drucken ihn aus und schicken ihn per Post oder Fax an uns.
2. Post abwarten und Vollmacht zurückschicken.
Nach Zugang des Fragebogens bei uns erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen den Scheidungsantrag im Entwurf zur Prüfung. Außerdem schicken wir Ihnen eine Vollmacht – oder Sie laden diese einfach hier herunter –, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden.
3. Der Antrag geht direkt an das Gericht.
Wenn wir die Vollmacht erhalten haben, reichen wir den Scheidungsantrag noch am gleichen Tag für Sie ein. Das Gericht setzt daraufhin den Streitwert und damit die Gerichtskosten fest, die Sie dann an das Gericht überweisen.
4. Wir kümmern uns um Ihren Versorgungsausgleich.
Jetzt können Sie sich erst einmal zurück lehnen. Sofern in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, leiten wir die notwendigen Schritte ein, um diesen zu ermitteln. Hat der Rentenversicherungsträger Auskunft erteilt, wird das Gericht den Scheidungstermin festlegen.
5. Beim Gerichtstermin werden Sie geschieden.
Jetzt sind Sie noch ein letztes Mal gefragt, denn zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen. Wir begleiten Sie natürlich zu diesem Termin. Selbstverständlich entstehen hierdurch für Sie keine zusätzlichen Kosten – egal, wo der Gerichtsstand in Deutschland liegt.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns direkt an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos. Um Ihnen einen schnellen Überblick über die anfallenden Kosten zu geben, haben wir Ihnen an einem Fallbeispiel die durchschnittlichen Kosten einer Scheidung vorgerechnet. Die für Sie konkret anfallenden Kosten können Sie einfach und bequem über unseren Kostenrechner ermitteln.