Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Scheidungskosten - Internetscheidung.de
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Scheidungskosten

Die Kosten einer Scheidung ergeben sich aus den Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Die Gerichtsgebühren:
Sie richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird von der Summe des Nettoeinkommens beider Eheleute, das sie innerhalb von drei Monaten erzielen, abgeleitet.  Bei einfachen Fällen kann das Gericht nach eigenem Ermessen eine Gegenstandswertreduzierung bis zu 25% vornehmen.

Wir garantieren: Bei allen einvernehmlichen Scheidungen, die per Internetscheidung einfach abgewickelt werden können, regen wir bereits im Scheidungsantrag an, dass das Gericht den Verfahrenswert um 25 % absenkt.

Die Anwaltsgebühren:
Auch diese ergeben sich aus dem - ggfls. abgesenktem - Verfahrenswert. Es gibt also für den Anwalt gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die nicht unterschritten werden dürfen. 

Wir garantieren: Hier müssen nur die Mindestgebühren gezahlt werden!

Weitere Kosten entstehen nicht – eine kostengünstigere Scheidung ist also nicht möglich!